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Zeltplatzordnung

Pfadfinderhaus, Zelt- und Spielplatz in Nöggenschwiel

Allgemeine Bemerkungen

Die Freizeiteinrichtung der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) im Bezirk Wiesental-Hochrhein liegt beim „Rosendorf“ Weilheim-Nöggenschwiel, etwa 10 km nördlich von Waldshut entfernt; sie wurde in den Jahren 1961/62 von Pfadfindern aus dem ehemaligen Gau Hochrhein erstellt und 1982/83 von Pfadfindern, Eltern und vielen Freunden der DPSG umfassend instand gesetzt, modernisiert und erweitert. Neben den gesammelten, gespendeten und erarbeiteten Geldmitteln mussten von den Pfadfinder-Stämmen des Bezirks umfangreiche Selbsthilfeleistungen erbracht werden. Das Haus und der Zelt- und Spielplatz stellen daher für die Pfadfinder des Bezirks eine besonders wertvolle und erhaltungswürdige Einrichtung dar. Wir bitten deshalb die Benutzer, das Pfadfinderhaus und den Zelt- und Spielplatz pfleglich zu behandeln und die folgende

Haus-, Zelt- und Spielplatzordnung

zu beachten. Mit der Betreuung des Pfadfinderhauses, des Zelt- und Spielplatzes haben wir Frau Daniela Wolkowski, 79809 Weilheim-Nöggenschwiel, Schwarzmattweg 1a  (Telefon-Nummer 07755 80110), beauftragt. Sie ist berechtigt, unsere Interessen zu vertreten; ihren Anweisungen ist in vollem Umfange nachzukommen. Für den Ablauf der veranstalteten Freizeit ist der Leiter der Gruppe verantwortlich; er haftet persönlich für alle Schäden am und im Pfadfinderhaus sowie an den Einrichtungen des Zelt- und Spielplatzes sowie für die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden sonstigen Verbindlichkeiten.

Bei Ankunft ist zu beachten:

1. Die Hausschlüssel bzw. die Schlüssel für die Zelt- und Spielplatzeinrichtungen erhält nur der verantwortliche Leiter; sie sind bei Frau Wolkowski abzuholen.

2. Frau Wolkowski übergibt das Haus bzw. den Zelt- und Spielplatz in sauberem Zustand. Mängel und Schäden sind nach Bekanntwerden Frau Wolkowski sofort zu melden.

3. Bei Frau Wolkowski sind die zugelassenen Müllsäcke zu kaufen.

Während des Aufenthaltes ist zu beachten:

1. Das Pfadfinderhaus und der Zelt- und Spielplatz sind sauber zu halten und täglich zu reinigen. Die Böden der Nassräume sind feucht zu wischen, die Wasch- und Toilettenanlagen (zum Beispiel die Waschund Toilettenbecken) sind zu säubern.

2. Die Betten dürfen aus hygienischen Gründen nicht ohne Schlafsack benutzt werden.

3. Das Rauchen im gesamten Haus ist verboten.

4. Beim Rauchen vor dem Haus und im Bereich der Tische und Bänke ist zu beachten, dass alle Zigarettenkippen eingesammelt und im Müll entsorgt werden.

5. In die Schlafräume dürfen weder Getränke noch Speisen mitgenommen werden.

6. Tische, Stühle und andere Möbel dürfen nicht aus dem Pfadfinderhaus entfernt werden.

7. Das Beschreiben - „Bekritzeln und Bemalen“ - der Wände und Decken des Pfadfinderhauses ist verboten.

8. Benutzte Hauseinrichtungen (Öfen, Herde, Kühlschränke, Spüle, Möbel, Geschirr u.a.) sind sauber zu halten.

9. Wiesen und Felder außerhalb unseres Zeltplatzes dürfen nicht betreten oder durchquert werden.

10. Stromkabel dürfen nicht vom Haus bis auf den Zeltplatz verlegt werden, bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.

11. „Lagerfeuer“ dürfen nur an der dafür eingerichteten Feuerstelle gemacht werden, Kochstellen im Freien sind als „Tischherde“ zu bauen.

12. Brennholz kann während der Sommerzeit im nahe gelegenen Wald gesammelt werden; im Winter steht genügend Heizmaterial (Holz und Kohle) zur Verfügung. Das Fällen von Bäumen und das Abschlagen von Baumästen im nahe gelegenen Wald ist verboten (wir sind weder Eigentümer noch Pächter des Waldes).

13. Für den Bau von Lagereinrichtungen (Tische, Sitzgruppen, Herde) kann Stangenholz von den Waldbesitzern erworben werden (Auskünfte erteilt Frau Wolkowski). Die von den Gruppen erstellten Gegenstände sind nach Abschluss der Freizeit wegzuräumen, das Bauholz ist am Waldrand zu lagern.

14. Die auf offenem Feuer gebrauchten „Hordentöpfe“ dürfen nur an der vor dem Haus ein gerichteten Wasserstelle gereinigt werden; der Wassertrog ist sauber zu halten.

Vor Abreise ist zu beachten:

1. Das Pfadfinderhaus und der Zelt- und Spielplatz sind Frau Wolkowski sauber zurückzugeben. Der Flur und der Aufenthaltsraum sind besenrein zu hinterlassen, die Küche und der Waschraum sind vor Abreise feucht zu wischen. Die Kühlschränke müssen nass gereinigt und offen gelassen werden. Müll und vor allem Zigarettenkippen müssen auf dem gesamten Gelände eingesammelt werden. Über den Zustand der Einrichtungen ist ein Protokoll zu fertigen.

2. Die benutzten Müllsäcke sind bei Familie Bächle, Rosenweg 15, in Nöggenschwiel, abzugeben.

3. Die Hausschlüssel bzw. die Schlüssel für die Zelt- und Spielplatzeinrichtungen sind Frau Wolkowski zurückzugeben. Bei Verlust sind die Kosten neuer Schließanlagen zu übernehmen.

Sonstige Bestimmungen:

Wer diese Bestimmungen vorsätzlich oder fahrlässig missachtet, muss mit dem Haus- und Platzverweis rechnen. Verursachte Schäden sind Frau Wolkowski zu melden, die Kosten der Schadensbeseitigung werden dem verantwortlichen Leiter der Gruppe in Rechnung gestellt. Die Haus- und Zeltplatzbenutzer, die zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben, werden von der weiteren Vergabe der Freizeiteinrichtungen ausgeschlossen. Wir legen besonderen Wert auf den guten Ruf unserer Freizeitanlage und auf ein harmonisches Verhältnis zu den Bewohnern des Dorfes Nöggenschwiel. Diesen Hinweis bitten wir bei Ihren Veranstaltungen zu berücksichtigen.

Lörrach, den 01.10.2014   St. Georgswerk e.V., Lörrach

Monika Becker • Blauenstrasse 30 • 79576 Weil am Rhein • Tel. 07621-70 68 58 www.pfadfinderhaus-noeggenschwiel.de • pfadfinderhaus-noeggenschwiel@gmx.net

St. Georgswerk e. V. • IBAN: DE46 6839 0000 0008 9882 50 • BIC: VOLODE66 • Volksbank Dreiländereck eG